Minijobber müssen häufig einmal weniger und einmal mehr arbeiten.
Schwankendes Arbeitsentgelt: Dieses ist kein Problem, solange die Summe innerhalb von zwölf Monaten maximal 5.400 Euro beträgt. Beispiel: Der Minijobber verdient sechs Monate lang 600 Euro und sechs Monate 300 Euro. Das macht in Summe 5.400 Euro und ist kein Problem.
Festes Monatsgehalt trotz schwankender Stunden: Manchmal kommt es vor, dass die Arbeitszeit schwankt, der Minijobber aber trotzdem jeden Monat gleich verdienen soll. Die Unterschiede werden in einem Arbeitszeitkonto festgehalten. Maximal dürfen hier 50 Prozent der vereinbarten Stunden auflaufen.
Beispiel: Der Minijobber soll regulär 40 Stunden pro Monat arbeiten (Festgehalt 400 Euro/Monat). Dann dürfen maximal 20 Überstunden in das Arbeitszeitkonto hineinlaufen.
Wichtig ist eine Prognose: Das ist vor allem für den Fall wichtig, dass die Arbeitszeit doch mehr wird und ein überhöhtes Guthaben im Arbeitszeitkonto aufläuft, das gar nicht mehr abgebaut werden kann. Denn die auf dem (schriftlich vereinbarten!) Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden müssen spätestens innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach ihrer monatlichen Erfassung entweder durch bezahlte Freizeitgewährung oder durch Zahlung (mindestens) des Mindestlohns ausgeglichen werden.