Minijobber: Warum ein Arbeitsvertrag hilfreich ist

Arbeitsverträge schriftlich zu schließen, ist in Deutschland zwar nicht vorgeschrieben, aber es ist sehr empfehlenswert. Bei Minijobbern haben schriftliche Arbeitsverträge noch einen oft verkannten Zusatznutzen: Sie sind eine schriftliche Dokumentation einer Prognose über die Einhaltung der 5.400-Euro-Grenze im Jahr.

Woran viele nicht denken: Ein Minijobber muss nicht jeden Monat die 450-Euro-Grenze einhalten, sondern innerhalb von zwölf Monaten darf er nicht mehr als 5.400 Euro (12 x 450 Euro = 5.400 Euro) verdienen. Es ist also durchaus möglich, einen Minijobber die ersten sechs Monate einmal 600 Euro verdienen zu lassen, wenn von vornherein geplant ist, dass er die nächsten sechs Monate dann nur noch 300 Euro verdient (6 x 600 Euro + 6 x 300 Euro = 5.400 Euro).

Nun kann es natürlich vorkommen, dass Prognosen nicht eintreffen und der Minijobber dann doch dauerhaft deutlich mehr verdient. Wenn man dann eine schriftliche Prognose vorweisen kann, die die geplante Einhaltung der 5.400-Euro-Jahresgrenze belegt, ist man gut aus dem Schneider – zumindest bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Überschreitung des Jahresbetrages unausweichlich wird.

Beispiel: Ein Gastwirt beschäftigt eine Kellnerin ab April als Minijobberin. Im Arbeitsvertrag wird vereinbart, dass sie von April bis September 600 Euro im Monat verdient und von Oktober bis März 300 Euro. Er kann sie also zulässigerweise als Minijobber anmelden. Im Oktober zeichnet sich ab, dass die Dame auch ab Oktober weiterhin 600 Euro verdienen wird. Er muss sie also ab diesem Zeitpunkt umschlüsseln als sozialversicherungspflichtige Angestellte. Für die ersten sechs Monate bleibt es aber bei dem Status als Minijob.

Aber: Das klappt nur, wenn der Arbeitgeber eine schriftliche Prognose vom Beginn des Arbeitsvertrages vorlegen kann. Damit man nicht extra noch ein Blatt mit einer Prognoserechnung machen muss, schreibt man das eben in den Arbeitsvertrag hinein.

Fazit:
Kein Minijob ohne Arbeitsvertrag, denn der Arbeitsvertrag ist die Prognose über die Einhaltung der 5.400-Euro-Grenze.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für München

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