Mit wem Sie lieber nicht ins Stadion gehen …

Viele Unternehmen unterhalten VIP-Lounges in Fußballarenen. Da kann man schon einmal ab und zu einen Geschäftsfreund, einen Kunden oder einen Lieferanten einladen.

Denken Sie daran: Den geldwerten Vorteil beim Beschenkten sollten Sie
korrekt versteuern. (Pauschalsteuer nach 37 b EStG)

Aber jenseits des steuerlichen Aspekts sollten Sie auch dies bedenken: Unbedenklich sind sicherlich Einladungen an selbständige Unternehmens­chefs, die gleichzeitig Inhaber ihres eigenen Unternehmens sind und kein fremdes Geld verwalten. Übel kann allerdings die Einladung von Einkäufern anderer Unternehmen oder gar von öffentlichen Auftraggebern sein.

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie laden den Einkäufer der Städti­schen Elektrizitätswerke ein paar Mal ins Fußballstadion ein, und später erhalten Sie von der Stadt einen Großauftrag ohne entsprechende Ausschreibung. Das kann nicht nur einen Imageschaden, sondern auch strafrecht­liche Folgen (§ 299 StGB – Bestechung) nach sich ziehen.

Suchen Sie nach schriftlichen Richtlinien für Ihre eigenen Mitarbeiter? Sehen Sie sich doch einfach die Richtlinien großer Unternehmen an. Geben Sie zum Beispiel ein bei Google: „BMW Compliance-Richtlinien“. Lesen Sie dort zum Beispiel: „Ziffer 2.3 – Korruptionsvermeidung“.

Dort fin­den Sie Punkte wie zum Beispiel:

  • „Pflichtgemäßes Verhalten bedeutet für jeden Mitarbeiter, private und Unternehmensinteressen sorgfältig zu trennen.“
  • „Der Beste erhält den Zuschlag – die Anbahnung von Geschäftsbeziehungen erfolgt ausschließlich nach sachlichen Kriterien.“
  • „Mitarbeiter von BMW dürfen im Zusammenhang mit dienstlichen Tätigkeiten keine persönlichen Vorteile annehmen, fordern oder gewähren.“

Das sind Grundsätze, die sich sicher jedes Unternehmen zu eigen machen kann. Schreiben Sie das so um, dass es auf Ihr Unternehmen passt. So vermeiden Sie, dass ihr Unternehmen in peinliche oder gar strafrechtlich relevante Situationen kommt.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Puchheim

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching