Wozu dient eine vermögensverwaltende Familien-KG? Sie ist in vermögenden Familien ein beliebtes Mittel, um Vermögen zu übertragen und dennoch die Kontrolle darüber zu behalten.
Das funktioniert so, dass die Eltern Komplementäre sind und die (Enkel-)Kinder „nur“ Kommanditisten, die zwar am Vermögen beteiligt sind, aber „nichts zu melden“ haben.
Muss eine solche Familien-KG Jahresabschlüsse erstellen und Bücher führen? Nach § 238 HGB ja. Eine Kommanditgesellschaft ist eine Handelsgesellschaft und damit buchführungspflichtig. Allerdings wüssten wir nicht, wer bei einer rein vermögensverwaltenden Familiengesellschaft eine Bilanz verlangen könnte. Das Finanzamt wird keine verlangen. Das Finanzamt verlangt eine Steuererklärung mit Anlage V für jedes vermietete Objekt und gegebenenfalls eine Anlage KAP für Kapitalvermögen. Eine Bilanz wird das Finanzamt nicht verlangen.
Gefahr droht nur im Insolvenzfall: Sollte Ihre Familien-KG insolvent werden, wird der Insolvenzverwalter die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre anfordern. Wenn Sie die nicht vorlegen können, haben Sie ein Problem. Aber wie soll eine Familiengesellschaft mit erheblichem Privatvermögen überhaupt pleitegehen?
Fazit: Buchführungspflicht besteht in der Theorie ja, in der Praxis kann diese Anforderung aber vernachlässigt werden.