Sind Bestechungsgelder eigentlich steuerfrei? Und was ist, wenn man beim Annehmen von Schmiergeld erwischt wird?
Niemand, der bestochen wird, wird das freiwillig in seiner Steuererklärung angeben. Aber steuerfrei sind Bestechungsgelder deswegen noch lange nicht. Wenn man erwischt wird, holt das Finanzamt die Besteuerung nach. Noch spannender ist freilich die Frage, ob man die Rückzahlung der Gelder oder Schadensersatz absetzen kann. Ein Urteil des höchsten deutschen Finanzgerichts klärt nun diese kurios anmutenden Fragen.
Der Fall lag so: Eine korrupte Führungskraft hatte von einem Lieferanten ihres Arbeitgebers 1,2 Millionen Bestechungsgeld kassiert. Die ganze Sache kam Jahre später heraus, und sie musste das Geld an den Arbeitgeber zahlen.
Harte steuerliche Auswirkung: Der Erhalt des Bestechungsgelds muss als „sonstige Einkünfte“ versteuert werden. Die Zahlung an den Arbeitgeber jedoch ist ein „Verlust aus sonstigen Einkünften“. Ein solcher darf allerdings nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden.
Das heißt also: Der Erhalt wird versteuert, die Zahlung kann nicht abgesetzt werden (BFH, 16.06.15, IX R 26/14, DStR 15, 2321). Der Bestochene wurde also nicht nur bestraft, sondern wahrscheinlich sogar ruiniert.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für München