Negativ-Bestand darf es in Ihrer Kasse nicht geben

Ein Thema, das so banal ist, dass man meinen möchte: Das kann eigentlich gar niemand falsch machen! Aber wie uns Steuerberater berichten, passiert es doch immer wieder: negative Bestände in der Kasse.

Das geht natürlich rein denklogisch schon gar nicht. In einer Kasse kann – wie in einem Geldbeutel – im Extremfall – nichts drin sein. Weniger als „nichts“ ist nicht möglich. Wenn das Finanzamt so etwas aufstöbert, wird es Ihre ganze Kassenbuchführung infrage stellen und Hinzuschätzungen vornehmen. Lassen Sie sich also ständig den Saldo Ihrer Kasse anzeigen. Dieser darf niemals weniger als Null betragen.

Häufige Ursache für solche Minusbestände: Belege werden nicht mit dem Datum eingebucht, an dem man das Geld herausgenommen hat, sondern mit dem Datum, das auf dem Beleg steht.

Beispiel: Der Unternehmer tankt am 12. Oktober für 100 Euro bar und zahlt das zunächst aus dem privaten Geldbeutel. Er nimmt sich das Geld erst am 22. Oktober aus der Kasse heraus. Das muss natürlich am 22. Oktober in die Kasse eingetragen werden – und nicht am 12. Oktober.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching