Wenn eine Risikolebensversicherung im Todesfall zahlt, unterliegt das grundsätzlich nicht der Steuer. Ab 2015 aber sehr wohl beim Kauf gebrauchter Lebensversicherungen.
Beispiel: V hat vor vielen Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen. Er benötigt das Geld, aber bei einer Kündigung würde die Versicherung – für Vs Geschmack – zu wenig auszahlen. Er verkauft die Versicherung daher über einen Policenmakler. Dieser vermittelt Vs Versicherung an K, der V die Versicherung abkauft. Ein Jahr später stirbt V. K kassiert die volle Versicherungsleistung. Bis 2014 steuerfrei, ab 2015 steuerpflichtig.
Ausnahme: Auch nach 2014 tritt keine Steuerpflicht ein, wenn die versicherte Person selbst die Lebensversicherung kauft.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching