Neue Betrugsmasche bei Rechnungsversand per E-Mail

Rechnungen können seit 2011 per E-Mail auch ohne komplizierte digitale Signatur versandt werden. Aus steuerlicher Sicht spricht auch nichts dagegen. Allerdings muss man ein großes Augenmerk auf die Sicherheit des E-Mail-Verkehrs legen.

Denn raffinierte Betrüger mit EDV-Spezialwissen haben inzwischen folgende Masche für sich entdeckt: Sie klinken sich in den E-Mail-Verkehr zwischen Lieferanten und Kunden ein und versenden eine gefälschte E-Mail mit dem Hinweis: „Unsere Bankverbindung hat sich geändert. Neue Bankverbindung: …“.
Der Trick: Die neue Bankverbindung wurde von dem Betrüger eröffnet und der arglose Kunde überweist nun den Rechnungsbetrag auf das falsche Konto. In der Folge wird dann auch der weitere E-Mail-Verkehr manipuliert, damit Mahnungen zunächst abgefangen werden, sodass womöglich auch noch weitere Rechnungen auf das falsche Konto gehen.

Unser Rat: Verschlüsseln Sie möglichst Ihre E-Mails. Und: Weisen Sie Ihre Kunden darauf hin, dass Sie neue Bankverbindungen niemals per Mail mitteilen würden. Und was Ihre Lieferanten angeht: Fragen Sie bei einer geänderten Bankverbindung noch einmal nach und lassen Sie sich die neue Bankverbindung per Fax oder konventionellem Brief bestätigen.

Generell gilt: Sollten Ihnen E-Mails merkwürdig vorkommen, wechseln Sie auf einen anderen Kommunikationskanal (Telefon, Fax, Brief), und fragen Sie lieber noch einmal nach, damit Sie nicht größere Geldbeträge auf ein Betrüger-Konto überweisen.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching