Neue Erbschaftsteuer gilt rückwirkend

Streit ist bei dem neuen, seit dem 9. November 2016 geltenden Erbschaftsteuergesetz bereits vorprogrammiert: Denn der Gesetzgeber hat das neue Gesetz rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft gesetzt. Das alte Gesetz war zum 30. Juni ausgelaufen. Danach galt gar kein Schenkungsteuergesetz. Zahlreiche Verfassungsexperten halten es für verfassungswidrig, das neue Gesetz rückwirkend in Kraft zu setzen.

Das bedeutet für Sie: Falls Sie im Zeitraum Juli bis Oktober 2016 Schenkungen vorgenommen oder etwas geerbt haben, sollten Sie einen Erbschaftsteuerbescheid nicht unkritisch hinnehmen, sondern die weitere Diskussion über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Rückwirkung hier verfolgen.

Auch über die Details des neuen Erbschaftsteuerrechts werden wir in Kürze berichten.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching