Ab 2020 müssen elektronische Kassen durch eine sogenannte „technische Sicherheitseinrichtung“ (TSE) vor Manipulationen geschützt sein (§ 146a AO). Diese TSE muss durch das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifiziert sein.
Stand Mai 2019 gab es aber überhaupt noch keine Kassen mit
zertifizierter TSE. Inzwischen bleibt nur noch ein gutes halbes Jahr bis
zum Fristablauf am 31.12.2019.
Lieferengpässe zu befürchten:
Es ist zu befürchten, dass es zu Lieferengpässen kommen wird, zumal die
Kassenhersteller die Software der Kassensysteme anpassen müssen. Man
muss zusätzlich berücksichtigen, dass die Einzelhändler Zeit brauchen,
um diese TSE zu installieren.
Zusätzlicher Umstellungs-Stress im Weihnachtsgeschäft 2019:
Durch die Lieferengpässe und den Termin 1. Januar 2020 würde die
Umstellung wahrscheinlich ausgerechnet ins Weihnachtsgeschäft fallen.
Meldepflicht per Papier:
Ein bürokratischer Unfug ist es, dass man innerhalb eines Monats nach
Inbetriebnahme der Kasse die Seriennummer ans Finanzamt melden muss, und
zwar per Papier (§ 146a Abs. 4 AO).
Es wird sich voraussichtlich bei der Seriennummer um einen Buchstabensalat mit 52 Zeichen handeln, wie z. B. so: 3GRMPFTGRLFWJAWLHRJD62W
Z4QTZCCY6BPLBGE5LMZOYHWKSJX6VAA. Das sollen Sie dann manuell
abschreiben! Ein falscher Buchstabe, und Ihre Meldung ist falsch. Auch
hier muss dringend nachgebessert werden, sodass man diese Seriennummer
elektronisch übermitteln darf.
Fristverlängerung dringend notwendig: IZW
rechnet damit, dass die Frist zur letztmaligen spätesten Einführung
dieser neuen Kasse noch einmal verschoben wird. Der deutsche
Steuerberater-Verband hat sich bereits an das Bundesfinanzministerium
gewandt.
Erfreulich: Betroffen sind Sie nur, wenn Sie eine
elektronische Kasse haben. Zur Anschaffung einer solchen ist aber zum
Glück niemand verpflichtet.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Puchheim
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