Neuerliche Verschärfungen bei Registrierkassen ab 2020

Ab nächstem Jahr sollen „elektronische Aufzeichnungssysteme“ mit einer technischen Sicherheitseinrichtung vor Manipulationen geschützt sein. Das betrifft alle Registrierkassen. Diese technische Sicherheitseinrichtung nennt sich TSE.

Allerdings: Derzeit  – Stand August 2019 – ist noch keine einzige solche Kasse auf dem deutschen Markt verfügbar. Laut Insider-Informationen werden diese TSE-Module erst im 4. Quartal 2019 verfügbar sein, und dann wird ein Ansturm auf sämtliche Kassenhersteller einsetzen, sodass nicht sicher ist, ob man dann solch eine Kasse tatsächlich ab 1. Januar 2020 einsetzbar im Laden hat. Es ist zu hoffen und durchaus wahrscheinlich, dass diese Frist
1. Januar 2020 verlängert wird. Unser Rat: Sie sollten in jedem Fall nachweisen können, dass Sie sich bereits jetzt (Sommer 2019) um eine TSE-Aufrüstung bemüht haben.

Gibt es Ausnahmen? Wenn Sie nach dem 26. November 2010 eine Kasse gekauft haben und schriftlich nachweisen können, dass sie nicht aufrüstbar ist, können Sie diese Kasse noch bis 31. Dezember 2022 weiterverwenden. Ist die Kasse hingegen aufrüstbar, müssen Sie sie zwingend noch dieses Jahr aufrüsten (es sei denn, der Gesetzgeber verlängert die Frist noch einmal.)

Hinweis: Diese Regelungen gelten für alle, die eine Registrierkasse einsetzen. Es gibt aber nach wie vor keine Pflicht, eine solche einzusetzen.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Puchheim

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching