Ab nächstem Jahr sollen „elektronische Aufzeichnungssysteme“ mit einer technischen Sicherheitseinrichtung vor Manipulationen geschützt sein. Das betrifft alle Registrierkassen. Diese technische Sicherheitseinrichtung nennt sich TSE.
Allerdings: Derzeit – Stand August 2019 – ist noch keine
einzige solche Kasse auf dem deutschen Markt verfügbar. Laut
Insider-Informationen werden diese TSE-Module erst im 4. Quartal 2019
verfügbar sein, und dann wird ein Ansturm auf sämtliche Kassenhersteller
einsetzen, sodass nicht sicher ist, ob man dann solch eine Kasse
tatsächlich ab 1. Januar 2020 einsetzbar im Laden hat. Es ist zu hoffen
und durchaus wahrscheinlich, dass diese Frist
1. Januar 2020
verlängert wird. Unser Rat: Sie sollten in jedem Fall nachweisen können,
dass Sie sich bereits jetzt (Sommer 2019) um eine TSE-Aufrüstung bemüht
haben.
Gibt es Ausnahmen? Wenn Sie nach dem 26. November
2010 eine Kasse gekauft haben und schriftlich nachweisen können, dass
sie nicht aufrüstbar ist, können Sie diese Kasse noch bis 31. Dezember
2022 weiterverwenden. Ist die Kasse hingegen aufrüstbar, müssen Sie sie
zwingend noch dieses Jahr aufrüsten (es sei denn, der Gesetzgeber
verlängert die Frist noch einmal.)
Hinweis: Diese
Regelungen gelten für alle, die eine Registrierkasse einsetzen. Es gibt
aber nach wie vor keine Pflicht, eine solche einzusetzen.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Puchheim