Wenn man ein Leasingauto zurückgibt, kann es Nachzahlungen aus zweierlei Gründen geben: für Schäden am Auto (z. B. Kratzer, Beulen) oder wegen Überschreitung der Kilometerleistung.
Das ist ab Juli 2014 zwingend: Denn ab dann hat man keinen Vorsteuerabzug mehr, falls der Autohändler oder die Leasingfirma Schäden trotz der Umsatzsteuerfreiheit mit Mehrwertsteuer abrechnet. Bis Ende Juni 2014 (Leasing-Ende maßgeblich) kann man Schäden noch mit oder ohne Mehrwertsteuer abrechnen, wie man möchte. Das wird bis 30. Juni 2014 nicht beanstandet.
Beispiel: X gibt ein Auto am 31. Juli 2014 an den Autohändler zurück, weil der Leasingvertrag zu Ende ist. Laut Vertrag hätte X insgesamt 30.000 Kilometer fahren dürfen, das Auto hat aber 40.000 Kilometer drauf (Nachzahlung laut Vertrag zehn Cent je Kilometer). Außerdem hat es eine Beule, deren Reparatur 1.000 Euro netto kosten würde.
Die Rechnung muss lauten:
Schadensersatz wegen Beule: 1.000 Euro (keine Mehrwertsteuer)
10.000 Mehrkilometer x 10 Cent = 1.000 Euro
+ 190 Euro MwSt,
Summe 2.190 Euro
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching