Neues zum Investitionsabzugsbetrag

Einen Investitionsabzug (IAB) kann man geltend machen für geplante Investitionen der nächsten drei Jahre in Höhe von 40 Prozent, maximal aber 200.000 Euro. Das Eigenkapital des Betriebs zum letzten Bilanzstichtag darf 235.000 Euro nicht übersteigen.

Kann man den IAB bilden und dann den Betrieb verschenken? Das lehnte das Finanzamt bisher ab.

Aktueller Fall: X schenkte seinen Betrieb zum 1. Dezember 2014 seinem Sohn. Im März 2016 gab X die Steuererklärung für 2014 ab und macht 200.000 Euro IAB geltend.

Das Finanzamt sagte ihm: „Du kannst die geplante Investition gar nicht mehr durchführen, du hast deinen Betrieb ja verschenkt. Deswegen bekommst du keinen IAB.“.

Der Bundesfinanzhof entschied nun jedoch: Der Schenker kann den IAB trotzdem geltend machen, wenn der Erwerber die Investition vornehmen soll. Der Liquiditätsvorteil durch den IAB soll nicht verloren gehen durch die Generationennachfolge (BFH, 10.03.16, IV R 14/12, DStR 16, 1859).

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Puchheim

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching