Nutzen Sie Steuervorteile für Trainer- oder Ausbilder-Tätigkeit

Falls Sie nebenberuflich Kinder trainieren, Gesangsunterricht geben, einen Chor leiten, also irgendwie erzieherisch unterrichtend tätig sind, bleiben 2.400 Euro Ihrer Einnahmen steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG). Auch die neben­berufliche Pflege alter und kranker Menschen ist steuerlich begünstigt.

Ehrenamtspauschale: Üben Sie ein Ehrenamt aus, das zwar nicht unterrichtend oder erzieherisch, aber trotzdem ein Ehrenamt ist, gibt es dafür noch einmal eine Ehrenamtspauschale von 720 Euro. Sie können beide Pauschalen nutzen, die Tätigkeiten müssen aber strikt voneinander getrennt sein (§§ 3 Nr. 26 a, b EStG).

Sie wollen gar kein Geld? Falls der Verein, für den Sie tätig sind, als steuer­begünstigt anerkannt ist, können Sie sich eine Zuwendungsbestätigung ausstellen lassen.

IZW-Leserservice: Das amtliche Formular des Bundesfinanzministerium finden Sie hier. Die Frage „Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen?“ kreuzen Sie mit „Ja“ an.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Puchheim

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching