Pflichtmitgliedschaft in der IHK verfassungsgemäß

Seit Jahrzehnten kämpfen manche Unternehmer gegen die Zwangsmitgliedschaft in der IHK. Der Zwang, dort Mitglied zu werden und Beiträge zu zahlen, sei verfassungswidrig, argumentieren sie.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht jedoch entschieden: Die IHK-Pflichtmitgliedschaft und die daran gebundene Beitragspflicht sind durchaus mit dem Grundgesetz vereinbar. (BVerfG, 12.07.17, 1 BvR 2222/12, Beck RS, 119141)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Pasing

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich

Büro München:  Lueg ins Land 1, 80331 München

Büro Gilching:    Römerstr. 14, 82205 Gilching

Telefon 08105 / 77 82 70