Profitieren Sie dieses Jahr von der teilweisen Soli-Abschaffung?

Die Rechtfertigung für den Soli ist im Grunde schon Ende 2019 komplett weggefallen, weil da der Solidarpakt II auslief, zu dessen Finanzierung die Abgabe einmal gedacht war. Dieses Jahr wurde der Soli dann abgeschafft, wenn  auch, durch den Widerstand der SPD, nur teilweise.

Komplett entlastet werden lediglich Leute mit niedrigem Einkommen. Dazwischen gibt es eine Zone mit Abmilderung. Menschen mit „hohem“ Einkommen zahlen immer noch voll.

Beispiele für die Entlastung ab 2021 im Einzelnen:

Grundtabelle, keine Kinder: 70.000 Euro zu versteuerndes Einkommen: 720,94 Euro Entlastung im Jahr. 100.000 Euro zu versteuerndes Einkommen: null Euro.

Splittingtabelle, keine Kinder: 120.000 Euro zu versteuerndes Einkommen: 1.766,93 Euro Entlastung im Jahr. 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen: null Euro.

Splittingtabelle, zwei Kinder: 130.000 Euro zu versteuerndes Einkommen: 1.710,66 Euro Entlastung im Jahr. 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen: 304,84 Euro. 300.000 Euro zu versteuerndes Einkommen: null Euro.

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