Profitieren Sie von diesen interessanten Revisionsverfahren

Steuergesetze sind stets nur sehr allgemein gefasst. Was im konkreten Einzelfall gilt, muss deswegen oft vor Gericht entschieden werden. Falls Sie von einem der folgenden Sachverhalte betroffen sind, können Sie Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen, bis das oberste Steuer­gericht entschieden hat. Geht das Musterverfahren positiv aus, können Sie davon profitieren, ohne eigene Prozesskosten riskiert zu haben.

Aufteilung Kaufpreis auf Grundstück und Gebäude: Kauft man eine Immobilie, will man möglichst viel Kaufpreisanteil dem Gebäude zurechnen, weil man dieses – anders als den Grund und Boden – abschreiben kann. Wie weit darf man dabei gehen? Darf man unter 90 Prozent des Bodenrichtwertes gehen? (BFH IX R 12/14)

Leasingsonderzahlungen bei Fahrtenbuch: Ermittelt man den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung eines Firmenwagens nicht nach der Ein-Prozent-Regel, sondern mit Fahrtenbuch, muss man die tatsächlichen Kosten den Privatfahrten prozentual zuordnen. Eine Leasingsonderzahlung darf man nur verteilt über die Laufzeit als Betriebsausgabe berücksichtigen. (BFH VI R 27/14)

Beispiel: Leasing drei Jahre, Sonderzahlung 9.000 Euro. Pro Jahr darf man nur 3.000 Euro ansetzen. Muss der Dienstwagennutzer dann von 9.000 Euro im Jahr der Zahlung der Sonderzahlung ausgehen (so sieht es die Finanzverwaltung) oder muss man nur die 3.000 Euro berücksichtigen, die in der Firma als Betriebsausgabe abziehbar waren?

Betriebsfeier mit privatem „Doppelanlass“ absetzbar? Wenn man gleichzeitig seinen Geburtstag und auch einen betrieblichen Anlass (zum Beispiel Firmenjubiläum usw.) feiert, kann man dann gar nichts absetzen oder alles oder nur einen Teil? Dieses Verfahren hatte ein frisch gebackener Steuer­berater angestrengt, der gleichzeitig seinen 30. Geburtstag und die Bestellung zum Steuerberater gefeiert hatte. (BFH VI R 46/14)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Eichenau

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching