Erlaubt der Chef seinen Arbeitnehmern, Produkte aus dem eigenen Sortiment verbilligt oder kostenlos zu kaufen, ist dieser Vorteil bis 1.080 Euro im Jahr steuerfrei. (§ 8 Abs. 3 EStG)
Beispiel eins: X betreibt einen Elektronik-Markt. Die Mitarbeiter dürfen pro Jahr kostenlos Waren im Wert von 1.080 Euro aussuchen. Das ist steuerfrei.
Beispiel zwei: Ein Softwareunternehmen kauft Fernseher extra für die Mitarbeiter ein und gibt sie kostenlos an diese weiter. Nicht steuerfrei, weil das nicht die eigenen Produkte des Arbeitgebers sind und er auch keine Fernseher vertreibt.
Strittig bisher: Was gilt für Produkte, die vom Arbeitgeber auf fremde Rechnung vertrieben werden, aber nicht dessen eigene sind?
Dazu Beispiel drei: Y betreibt eine Shell-Tankstelle. Der Verkauf der Treibstoffe erfolgt „im Namen und auf Rechnung der Shell Mineralöl AG, Hamburg“. Die Mitarbeiter dürfen pro Monat für 90 Euro kostenlos tanken.
Hierzu gibt es jetzt ein neues Urteil: In diesem Fall gilt der Rabattfreibetrag auch. Das Benzin ist also steuerfrei, obwohl es dem Arbeitgeber streng genommen gar nicht gehört. (BFH, 26.04.18, VI R 39/16, DStR 18, 1853)
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Seefeld