Wie ist das, wenn Eltern dem Sohn oder der Tochter einmal einen Handwerker für deren vermietete Immobilie bezahlen? Kann man so etwas absetzen – und wenn ja, wer?
Beispiel: Die Tochter hat eine Eigentumswohnung vermietet. Diese muss generalrenoviert werden. Kosten 10.000 Euro. Der Vater springt ein und bezahlt die Handwerker. Kann die Tochter das absetzen?
Ja, so etwas gilt als „abgekürzter Zahlungsweg“ bzw., falls der Vater direkt den Handwerker beauftragt, als „abgekürzter Vertragsweg“. Damit kann die Tochter die Zahlung absetzen, selbst wenn die Rechnung auf den Vater lautet. (BFH, 28.09.10, IX R 42/09, DB 10, 2539)
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Seefeld