Rechnungen im Juni mit 16 % und im Juli mit 19 % Umsatzsteuer?

Rechnungen mit 16 oder 19 Prozent Mehrwertsteuer? Es kann durchaus vorkommen, dass Sie im Juni schon eine Rechnung mit 16 Prozent Mehrwertsteuer bekommen haben und im Juli eine mit 19 Prozent, weil es eben nicht auf das Rechnungsdatum ankommt, sondern auf das Leistungsdatum.

Zur Vermeidung von Verwirrung Ihrer Kunden wäre es am besten, wenn das Rechnungsdatum möglichst mit dem Leistungsdatum übereinstimmen würde. Aber das geht eben nicht immer.

Beispiel 1 – 16 Prozent schon vor Juli: Eine Maschine wird verliehen vom 20. Juni bis 10. Juli 2020. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, wann die Überlassung endet, hier also Juli. Das heißt 16 Prozent Umsatzsteuer. Die Rechnung wird aber schon vorher gestellt, im Zeitpunkt als die Maschine ausgegeben wird. Deshalb ist das ein Fall, wo wir bereits im Juni eine Rechnung haben mit 16 Prozent Mehrwertsteuer.

Beispiel 2 – Rechnung im Juli mit 19 Prozent: Dieser Fall dürfte weitaus häufiger vorkommen. Es wird später eine Rechnung erstellt über Leistungen, die noch im Juni (oder vorher) erbracht wurden. Beispiel: Die Autowerkstatt hat am 30. Juni ein Auto repariert und verschickt die Rechnung mit Datum vom 5. Juli 2020. 19 Prozent Umsatzsteuer.

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