Selbständige Künstler und Publizisten sind durch die Künstlersozialversicherung versichert. Zahlen müssen die Abgabe (5,2 Prozent seit 2014) alle, die Aufträge an Kreative erteilen.
Beispiel: In diese Sparte fallen das Designen Ihrer Homepage, die musikalische Untermalung bei einem Firmenevent und einige weitere „künstlerische Arbeiten“.
Tipp: Teilen Sie Rechnungen sinnvoll auf in kreative und „unkünstlerische“ Tätigkeiten. Beispiel: Sie lassen Ihre Homepage neu gestalten. Dann bezahlen Sie für den Entwurf (künstlerisch = abgabepflichtig) und das Programmieren (abgabefrei) gesondert. Bitten Sie den Webdesigner daher, die Rechnung sinnvoll aufzuteilen. Ihr Lohn: Sie sparen 5,2 Prozent Abgabe.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gauting