Manche Firmen versenden statt einer Mahnung einfach eine Kopie der ursprünglichen Rechnung (aber ohne „Kopie“ daraufzuschreiben) – oder sie drucken die Rechnung einfach noch einmal aus. Das kann unangenehme steuerliche Folgen haben: Denn wer über ein und dieselbe Leistung zwei Rechnungen verschickt, schuldet die Umsatzsteuer doppelt.
Deshalb: Streichen Sie im Falle einer Kopie das Wort „Rechnung“ durch und schreiben Sie „Mahnung“ oder „Erinnerung“ darüber.
Praxistipp: Ein freundlicher Anruf, ob die Bezahlung der Rechnung vergessen wurde, bewirkt oft viel mehr als eine Mahnung. Und: Schreiben Sie niemals „Erste Mahnung“ darauf . Denn faule Zahler denken sich dann „Ach, das ist ja erst die erste Mahnung, warten wir einmal die zweite ab.“
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Eichenau