Registrierungspflicht für TSE-Kassen wird weiter ausgesetzt

Wenn Sie eine elektronische Registrierkasse verwenden, muss diese eine sogenannte technische Sicherheitseinrichtung TSE haben.

Unter anderem sollen Sie eine ca. 50-stellige Seriennummer der Kasse händisch in ein Formular eintragen und an Ihr Finanzamt melden. Dieses Formular der Finanzverwaltung existiert nach wie vor nicht.

Deshalb wird in einer internen Verfügung darauf hingewiesen, dass die Registrie­rungspflicht weiterhin ausgesetzt wird. Und niemand möge bitte auf die Idee kommen, die Seriennummer ohne Formular an das Finanzamt zu senden. Die deutschen Finanzämter können es nicht verarbeiten.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching