Renovieren Sie vermietetes Eigentum noch vor Jahresende

Haben Sie Wohnungen oder ein Haus vermietet? Bedenken Sie: Renovierungen können Sie unbegrenzt und sofort bei Zahlung absetzen. (Einschränkungen gelten innerhalb von 36 Monaten nach dem Kauf der Immobilie.)

Beispiele: Neuer Teppich, neue WC-Schüssel, neuer Anstrich.

Ihr Handwerker hat 2014 keine Zeit mehr? Durch eine Vorschusszahlung noch im alten Jahr erreichen Sie bei privaten Immobilien den Steuerabzug noch in diesem Jahr, auch wenn die Arbeit erst 2015 ausgeführt wird. Ob Ihr Handwerker ehrlich und zuverlässig genug ist, dass er auch wirklich 2015 noch kommt, nachdem er Ihr Geld schon kassiert hat, müssen Sie selbst beurteilen …

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Pasing

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching