2015 ist der Beitragssatz in der Rentenversicherung von 18,9 auf 18,7 Prozent gesunken. Das bedeutet auch, dass der Arbeitnehmeranteil bei Minijobbern von 3,9 auf 3,7 Prozent gesunken ist.
Hinweis: Bereits seit 2013 gilt bei Minijobbern: Nicht der Arbeitnehmer muss erklären, dass er die Zuzahlung wünscht, sondern er muss dieser sofort bei Arbeitsaufnahme widersprechen. Nur dann wird dem Arbeitnehmer bei Minijobs nichts abgezogen.
Und: In Privathaushalten werden nur fünf statt 15 Prozent pauschale Rentenversicherung bei einem Minijob fällig. Das heißt umgekehrt, dass der Arbeitnehmer, der der Rentenversicherungspflicht im Privathaushalt nicht widerspricht, ab 2015 immerhin noch 13,7 Prozent selber hinzuzahlen muss. Daran sollten alle denken, die ihre Putzfrau – wie dringend empfohlen – im Privathaushalt per Haushaltsscheck ganz legal anmelden wollen.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching