Die Forderung der Grünen, dass man Amazon verbieten solle, Retouren zu vernichten und die Forderung nach Freigabe des Durchwühlens von Supermarkt-Müllcontainern nach essbaren Lebensmitteln haben den Fokus auf die Sachspenden gelegt.
Warum spenden diese Unternehmen nicht einfach? Man könnte doch
Waren, die man nicht mehr braucht, einfach spenden? Wir wollen uns hier
nicht mit moralischen oder betriebswirtschaftlichen Fragen
beschäftigen, wohl aber Ihr Augenmerk auf ein umsatzsteuerliches Problem
lenken.
Umsatzsteuerfalle bei Sachspenden: Wenn Sie eine
Sachspende leisten an eine mildtätige, gemeinnützige oder religiöse
Organisation, können Sie oder Ihre GmbH das als Spende absetzen und zwar
in Höhe des Bruttoentnahmewerts. Diese Entnahme müssen Sie gleichzeitig
versteuern. Auf der Mehrwertsteuer bleiben Sie freilich sitzen. In der
aktuellen politischen Diskussion wurde daher auch bereits die Forderung
laut, man sollte Sachspenden von der Mehrwertsteuer befreien. Aber das
ist noch nicht umgesetzt.
Fazit: Wenn Sie überflüssige
Wirtschaftsgüter in Ihrem Unternehmen haben und etwas Gutes tun wollen,
dann spenden Sie diese ruhig einer begünstigten Organisation. Sie müssen
sich aber darüber im Klaren darüber sein, dass Sie, anders als bei
einer Geldspende aus Ihrem Privatvermögen, keinen steuerlichen Vorteil
daraus haben, sondern einen Nachteil.
Ausweg: Sie
„vernichten“ die Ware in einem Container und dulden stillschweigend,
dass sich jemand daran bedient. Dann dürfen Sie aber natürlich keine
Spendenquittung anfordern und auch keine annehmen.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Pasing