Sachspenden umsatzsteuerlich nachteilig

Die Forderung der Grünen, dass man Amazon verbieten solle, Retouren zu vernichten und die Forderung nach Freigabe des Durchwühlens von Supermarkt-Müllcontainern nach essbaren Lebensmitteln haben den Fokus auf die Sachspenden gelegt.

Warum spenden diese Unternehmen nicht einfach? Man könnte doch Waren, die man nicht mehr braucht, einfach spenden? Wir wollen uns hier nicht mit moralischen oder betriebswirtschaftlichen Fragen beschäftigen, wohl aber Ihr Augenmerk auf ein umsatzsteuerliches Problem lenken.

Umsatzsteuerfalle bei Sachspenden: Wenn Sie eine Sachspende leisten an eine mildtätige, gemeinnützige oder religiöse Organisation, können Sie oder Ihre GmbH das als Spende absetzen und zwar in Höhe des Bruttoentnahmewerts. Diese Entnahme müssen Sie gleichzeitig versteuern. Auf der Mehrwertsteuer bleiben Sie freilich sitzen. In der aktuellen politischen Diskussion wurde daher auch bereits die Forderung laut, man sollte Sachspenden von der Mehrwertsteuer befreien. Aber das ist noch nicht umgesetzt.

Fazit: Wenn Sie überflüssige Wirtschaftsgüter in Ihrem Unternehmen haben und etwas Gutes tun wollen, dann spenden Sie diese ruhig einer begünstigten Organisation. Sie müssen sich aber darüber im Klaren darüber sein, dass Sie, anders als bei einer Geldspende aus Ihrem Privatvermögen, keinen steuer­lichen Vorteil daraus haben, sondern einen Nachteil.

Ausweg: Sie „vernichten“ die Ware in einem Container und dulden stillschweigend, dass sich jemand daran bedient. Dann dürfen Sie aber natürlich keine Spendenquittung anfordern und auch keine annehmen.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Pasing

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching