Seien Sie beim Gemeinschaftskonto vorsichtig

Vorsicht: Wird ein Unternehmen verkauft oder eine Immobilie und landet der Verkaufserlös auf einem Gemeinschaftsskonto der Eheleute, obwohl Unternehmen oder Immobilie nur einem davon gehörten, ist die Hälfte davon eine versteckte Ehegattenschenkung.

Beispiel: Der Ehemann verkauft das Unternehmen für fünf Millionen Euro. Das Geld landet auf einem Gemeinschaftskonto der Eheleute. Das gilt als Schenkung von 2,5 Millionen Euro an die Ehefrau.

Tipp: Das kann man, auch noch nachträglich, retten, indem man notariell – bei fortbestehender Ehe! – vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinn­gemeinschaft zur Gütertrennung übergeht. Falls der beschenkte Ehepartner dann einen Zugewinnausgleichsanspruch hat, kann man diesen mit der Schenkung verrechnen.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Puchheim

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching