Selbst bezahlte Arztrechnungen kann man nicht absetzen

Viele Krankenversicherungen erstatten Beiträge zurück, wenn man keine Rechnungen einreicht. Wenn man nun eine Arztrechnung über 300 Euro selber zahlt, um dadurch 500 Euro Beitragserstattung zu bekommen, kann man dann die Arztrechnung als Versicherungsbeitrag absetzen? Die 500 Euro Beitrag hätte man ja auch absetzen können.

Antwort des Obersten Gerichts: nein. Krankheitskosten, die man zahlt, um eine Beitragserstattung zu erhalten, können nicht als Beitrag zur Krankenversicherung abgezogen werden. (BFH, 29.11.17, X R 3/16, DStR 18, 784)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Martinsried

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