Sieben Tipps zum Steuersparen in letzter Minute
2018 lief bei Ihnen besonders gut und Ihnen graut vor der Steuerlawine? Hier sieben Ideen, um Ihre Steuerlast in letzter Minute zu senken.
- GWG kaufen: Kaufen Sie „geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG), die nicht mehr als 800 Euro netto kosten. Auch für Büromaterialien oder Werkzeuge können schnell mehrere Tausend Euro zusammenkommen. Die können Sie noch in voller Höhe absetzen. Sie senken damit Ihren Gewinn unmittelbar.
- Geschenke: Kurz vor Weihnachten bietet es sich an, Geschäftsfreunden Geschenke zu kaufen. Diese können Sie voll als Betriebsausgaben absetzen. Allerdings dürfen Sie ein und demselben im ganzen Jahr nur maximal Geschenke für 35 Euro (plus MwSt.) machen. Versteuern muss der Empfänger das nur, wenn das Geschenk „betrieblich veranlasst“ ist und „beim Empfänger dem Grunde nach zu steuerpflichtigen Einkünften führt“ (z. B. Champagner für den Steuerberater, BMF, 19.05.15, BStBl. 15 I, 468, Rz. 38). Geschäfte zur allgemeinen Förderung von Geschäften lösen keine Steuer aus.
- Reparaturen: Regelmäßig notwendige Erhaltungs- und Reparaturaufwendungen, z. B. an Maschinen, Autos oder Immobilien, ziehen Sie vor und beenden Sie noch bis 2018. Sie können auch noch Reparaturausgaben geltend machen, die bis Ende März 2019 beendet sind. Dann sollten Sie aber nachweisen können, dass die Reparatur schon 2018 überfällig war (z. B. TÜV abgelaufen, Dach undicht usw.). Dafür weisen Sie in Ihrer 2018er-Bilanz eine „Rückstellung für unterlassene Instandhaltung“ aus (§ 249 Abs. 1 Nr. 1 HGB; R 5.7 Absatz 11 EStR).
- Übergabe von Projekten verschieben: Haben Sie größere Projekte, die bald fertig werden? Zum Beispiel größere Anlagen oder Bauwerke? Wenn Sie – mit Einverständnis Ihres Kunden – die Abnahme oder Übergabe nach Anfang 2019 hinausschieben, müssen Sie den bei diesem Projekt entstandenen Gewinn erst 2019 versteuern.
- Rechnungsstellung auf 2019 verschieben? Eigentlich müssen Sie den Umsatz schon in dem Jahr verbuchen, in dem Sie die vereinbarte Leistung vollständig erbracht haben. Aber was heißt „vollständig“? Oft ist hier ein Interpretationsspielraum. Bei großen Rechnungen sollten Sie einem Prüfer sicherheitshalber belegen können, dass Sie in 2019 noch „nicht unwesentliche“ Restarbeiten durchführen mussten.
- Auto-Übergabe noch im Dezember? Sie bekommen ein neues Auto? Nutzen Sie es die paar Tage bis Silvester ausschließlich betrieblich, dann vermeiden Sie die Versteuerung eines geldwerten Vorteils.
- Ladenhüter verschenken/verschrotten: Wollen Sie rechtssicher bis auf Null abschreiben, muss das alte Zeug am besten weg sein. Verschenken oder verschrotten Sie es – natürlich mit Quittung. Sachspenden an gemeinnützige Organisationen sollten Sie so niedrig wie möglich bewerten. Denn Sie bleiben auf der Mehrwertsteuer sitzen.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching