Sind Erbschaften zwischen Juli und November 2016 steuerfrei?

Im Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis spätestens 1. Juli 2016 ein neues Erbschaftsteuergesetz zu verkünden. Der Gesetzgeber schaffte es aber nicht, diesen Termin einzuhalten. Das neue Erbschaftssteuergesetz wurde erst am 9. November 2016 verkündet.

Das Finanzgericht Köln ist nun der Meinung, dass die Rückwirkung des neuen Gesetzes zum 1. Juli 2016 verfassungsgemäß sei (FG Köln, 08.11.18, 7 K 3022/17). Diverse Experten sind jedoch anderer Meinung. Inzwischen ist ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. beim BFH: II R I/19).

Unser Rat: Falls Sie im Zeitraum 1. Juli 2016 bis 9. November 2016 etwas geerbt haben oder Ihnen in größerem Umfang etwas geschenkt wurde, dann legen Sie gegen einen Erbschaftsteuerbescheid Einspruch ein. Dadurch riskieren Sie nichts, haben aber Ihre Rechte für alle Fälle gewahrt.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Martinsried

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