So funktioniert das Baukindergeld

Wer Kinder hat und 2018 bis 2020 ein Haus kauft (oder eine Eigentumswohnung), kann unter gewissen Voraussetzungen zehn Jahre lang 1.200 Euro pro Kind Baukindergeld erhalten.

Welche Voraussetzungen gelten für die Immobilie? Sie müssen zwischen 2018 und 2020 kaufen oder bauen. Der Erwerb einer gebrauchten Immobilie ist auch gefördert. Wer bereits 2017 oder früher gekauft hat, geht leer aus.

Notwendige Voraussetzungen bezüglich des Kindes:
Das Kind muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch minderjährig sein. Vater oder Mutter müssen kindergeldberechtigt sein.

Wer wird gefördert? Derjenige, der mit dem Kind in einem Haushalt zusammen wohnt und das Haus kauft. Es muss nicht unbedingt das eigene Kind sein. Beispiel: Die Lebensgefährtin des Herrn Meyer hat ein dreijähriges Kind aus einer früheren Verbindung. Herr Meyer kauft das Haus und wohnt dort mit seiner Freundin und deren Kind zusammen. Er ist baukindergeldberechtigt – sofern er und seine Freundin die Einkommensgrenze einhalten.

Einkommensgrenze: Das jährliche Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind betragen. Dieser Grenzbetrag erhöht sich um 15.000 Euro je Kind. Maximale Wohnfläche: Hier war einmal geplant, maximal Objekte mit 120 Quadratmetern Wohnfläche zu fördern. Diese Grenze ist jedoch entfallen.

Welches Einkommen ist maßgeblich? Maßgeblich ist das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen, wobei hier auch das Einkommen eines nicht verheirateten Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft mitgezählt wird. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor Auftragsantragseingang.

Beispiel: Sie stellen den Antrag in 2019, dann ist das durchschnittliche Einkommen 2016 und 2017 maßgeblich. Wenn Sie inzwischen eine Million Euro im Jahr verdienen, schadet das nicht.

Drei-Monats-Frist:
Man muss den Antrag im KfW-Zuschussportal im Internet innerhalb von drei Monaten nach dem Einzug stellen. Wer schon vor dem 18. September 2018 eingezogen ist, muss den Antrag bis zum 31. Dezember 2018 stellen.

EDV-Panne auf der Webseite: Das Hochladen von notwendigen Dokumenten (Grundbuchauszug, Einkommensteuerbescheid usw.) soll erst ab März 2019 möglich sein. Den Antrag müssen Sie aber trotzdem rechtzeitig stellen, und die Dokumente dann eben später hochladen. Vor Frühling 2019 wird wahrscheinlich kein Cent Baukindergeld ausgezahlt werden. Nähere Informationen finden Sie in einem Merkblatt der KfW, die auch zuständig ist für die Auszahlung des Baukindergeldes.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gauting

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching