Falls Sie Aktien oder Anleihen in Ihrem Depot haben, die einen Totalausfall darstellen, weigern sich die Banken leider derzeit, diesen Totalausfall als Verlust zu bescheinigen. Zwar hat der Bundesfinanzhof in der Ausbuchung von solchen wertlosen Papieren einen Verlust gesehen, aber die Finanzverwaltung erkennt diese Urteile nicht an.
Unser Rat: Versuchen Sie daher – falls möglich -, diese Papiere zu verkaufen, und sei es nur für einen Cent. Denn der Verkauf ist definitiv ein steuerlich berücksichtigungsfähiger Verlust.
Übrigens: Falls Sie die Hoffnung nicht aufgeben und daran glauben, dass sich diese Papiere doch wieder erholen, können Sie sie zurückkaufen. Das ist kein Gestaltungsmissbrauch, nicht einmal, wenn Sie die Papiere am selben Tag zurückkaufen. (BFH, 25.08.09, IX R 60/07, BStBl. 09 II, 999)
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Martinsried