Wenn Sie neuen Wohnraum schaffen (Bauantrag zwischen September 2018 und Dezember 2021), können Sie dafür vier Jahre lang zusätzlich zur normalen Abschreibung fünf Prozent Sonderabschreibungen absetzen. Die Baukosten dürfen maximal 3.000 Euro pro m² betragen, die Abschreibungen werden aber maximal auf der Basis von 2.000 Euro pro m² gewährt.
Begünstigt wird die Schaffung von neuem Wohnraum. Das kann sein: Neubau von Einfamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern, Umbau von Gewerbeflächen in Wohnraum, Aufstockung, Anbau, Dachgeschossausbau oder Kellerausbau.
Achtung: Sanierung oder Modernisierung wird nicht gefördert. Wer einen Altbau komplett entkernt und dort „neue“ Wohnungen baut, bekommt keine Förderung.
Was gilt als „Wohnung“? Die Wohnung muss die Voraussetzungen
von § 181 Abs. 9 Bewertungsgesetz erfüllen: Es muss sich um eine
abgeschlossene Wohneinheit handeln, die durch einen separaten Zugang
erreichbar und in der die Führung eines eigenständigen Haushalts möglich
ist. Die Mindestgröße muss 23 m² betragen.
Kauf von Mietwohnungen/Häusern: Auch dafür bekommen Sie die Sonderabschreibungen, aber nur bei Fertigstellung und Kauf im selben Jahr.
Sonderabschreibungen für betriebliche Wohnungen? Wenn Ihr
Unternehmen Wohnungen baut und an Mitarbeiter vermietet, können Sie die
Sonderabschreibungen auch bekommen. Wenn Sie aber Wohnungen bauen und
dann dort ein Büro einrichten, ist es keine Wohnung und es gibt keine
Sonderabschreibung. Tipp: Besser, Sie bauen Mitarbeiterwohnungen privat.
Langfristige Vermietung:
Die Wohnung muss langfristig und entgeltlich für mehr als 2/3 der
ortsüblichen Miete vermietet werden. Strittig könnten Fälle werden, in
denen der Mieter nach kurzer Zeit bereits auszieht. Hier sollte man
argumentieren, dass man die Absicht hatte, langfristig zu vermieten.
Keine Sonderabschreibung gibt es, wenn man kurzfristig, z. B. über
Airbnb, vermietet.
Kritisch wird folgender Fall: Der Vermieter vermietet an einen
Mieter, der ohne Wissen des Vermieters gar nicht selbst einzieht,
sondern (meistens illegal) untervermietet über Airbnb.
Wie läuft die Abschreibungen in der Praxis ab? Meyer
baut ein Haus mit 200 m² Wohnfläche. Die Kosten betragen 2.500 Euro pro
m², die Gesamtherstellungskosten also 500.000 Euro.
Meyer schreibt die ersten vier Jahre ab: lineare
Abschreibung zwei Prozent von 500.000 = 10.000 pro Jahr.
Sonderabschreibung fünf Prozent aber nur auf der Basis von 400.000 Euro
(200 m² mal 2.000 Euro maximale Bemessungsgrundlage), also 20.000 Euro.
In Summe schreibt er die ersten vier Jahre jeweils 30.000 Euro ab. Ab
dem fünften Jahr muss der Restbuchwert von 380.000 Euro auf die
Restnutzungsdauer von 46 Jahren verteilt werden. Das ergibt dann eine
Abschreibung von 8.260 Euro pro Jahr.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Krailling