In manchen Unternehmen ist die Lohnbuchhaltung streng geheime Chefsache – nicht einmal der Finanzbuchhalter soll wissen, wer wie viel verdient. Der Chef denkt sich, dass er das auch nicht wissen kann, weil die Gehälter in einer Summe per Sammelüberweisung überwiesen werden.
Es gibt jedoch ein Hintertürchen: Falls der Buchhalter weiß, dass ein neuer Mitarbeiter als einziger bei einer bestimmten Krankenkasse versichert ist, kann er sich aus deren Abbuchungen das Gehalt ausrechnen.
Beispiel: Der Buchhalter verdient 3.000 Euro brutto und hält sich für völlig unterbezahlt. Er hat den Verdacht, dass der neue Kollege mehr verdient, und zufällig ist der neue Kollege der einzige Beschäftigte im Betrieb, der bei der ABC-Betriebskrankenkasse beschäftigt ist. Der Buchhalter recherchiert im Internet, dass der Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei dieser Krankenkasse 38,85 Prozent beträgt. Er sieht die Abbuchung dieser Krankenkasse in Höhe von 1.359,75 Euro und kann daher zurückrechnen, dass das Bruttogehalt des neuen Kollegen 3.500 Euro betragen muss.
Was kann man dagegen tun? Im Grunde nicht viel. Man könnte neue Mitarbeiter dazu überreden, einer Krankenkasse beizutreten, bei der bereits andere Kollegen sind. Dann bucht diese die Beträge für mehrere Mitarbeiter in einer Summe ab und der obige Rechentrick funktioniert nicht mehr. Aber darauf muss sich natürlich niemand einlassen, denn jeder kann sich bei der Krankenkasse seiner Wahl anmelden.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Seefeld