So senken Sie Ihre Krankenversicherungsprämie

Auch 2016 sind die Prämien vieler privater Krankenversicherungen wieder kräftig gestiegen. Wem das zu teuer wird, dem bietet sich eine Reihe von Möglichkeiten zur Senkung der Prämie.

Zurück in die Gesetzliche? Das scheidet für Selbständige (auch für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer) und Menschen über 55 Jahren aus. Wer jünger ist, müsste sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer werden UND sein Einkommen müsste für zwölf Monate unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 4.687,50 Euro (auf den Monat umgerechnet) sinken.

Tarif abspecken:
Sie können zum Beispiel den Anspruch auf ein Einzel­zimmer oder andere Leistungen herausnehmen. Genauso ist ein höherer Selbstbehalt möglich, wodurch die Prämie sinkt.

Wechsel in den Basistarif: Diese Tarife entsprechen von der Leistung her weitgehend der „Gesetzlichen“. Wechseln können Sie aber erst ab 55 Jahren oder bei ab 2009 abgeschlossenen Verträgen. Auch hier kann die Prämie 2016 freilich bis zu 656,82 Euro betragen, aber durch Übertragung der Altersrückstellung kann sie um bis zu 300 Euro sinken. Die Prämie kann noch halbiert werden, wenn Sie „hilfsbedürftig“ im Sinne des Sozialrechts sind.

Wechsel des Tarifs beim selben Krankenversicherer: Dadurch bekommen Sie in manchen Fällen die gleiche Leistung zum niedrigeren Preis. Voraussetzung ist freilich, dass der Versicherer überhaupt mehrere Tarife anbietet. Der Anspruch auf Wechsel besteht für jeden Versicherten (§ 204 VVG), und zwar unter Mitnahme der Altersrückstellung und ohne Gesundheits­prüfung. Allerdings kann der Versicherer bestimmte Zusatzleistungen im neuen Tarif ausschließen. Rechnen Sie damit, dass Sie der Versicherer mit faulen Ausreden abschrecken will.

Aber Vorsicht vor „Tarif-Optimierern“: Da der Wechsel ohne Experten schwierig ist, stoßen in diese Lücke Dienstleister, die auf Erfolgshonorar-Basis den Wechsel in günstigere Tarife anbieten. Gefahr: Die „Optimierer“ suchen einfach den absolut billigsten Tarif heraus, denn je größer die monatliche Ersparnis, desto höher das Erfolgshonorar.

Unerwünschte Nebenwirkung: Langjährig privat Versicherte, die an Premium-Behandlung gewohnt sind, erleben dann eine böse Überraschung, wenn der neue Billig-Tarif viele Behandlungsarten und Zusatzleistungen nicht um­fasst.

Tipp: Wenden Sie sich lieber an einen von der IHK zugelassenen Versicherungsberater (www.bvvb.de), der auf Stundenbasis berät.

Mogelpackung Zusatzversicherung: Viele private Krankenversicherer werben für den Abschluss einer Zusatzversicherung, die für eine garantierte Beitragssenkung im Alter sorgt. Ein 35-Jähriger zahlt zum Beispiel 50 Euro Zusatzbeitrag und sein Krankenversicherungsbeitrag sinkt dafür ab dem Alter von 65 Jahren um 180 Euro.

Was gern verschwiegen wird: Auch, wenn man bereits 65 Jahre alt ist und dann die Beitragsentlastung bekommt, muss man den Zusatzbeitrag bis an sein Lebensende weiter bezahlen. Wer also 50 Euro Zusatzbeitrag zahlt, um 180 Euro Beitragseinsparung zu erhalten, der bekommt unterm Strich nur 130 Euro Beitragseinsparung (180 Euro minus 50 Euro).

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Puchheim

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching