So soll der Wohnungsbau steuerlich gefördert werden

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem sie den Bau bezahlbarer Wohnungen ankurbeln möchte. Gefördert werden soll der Neubau von Mietwohnungen, bei denen der Bauantrag zwischen 1. September 2018 und 31. Dezember 2021 gestellt wird.

Wer jetzt gerade schon baut, geht leer aus (Bauantrag vor September 2018).

Kostengrenze: Die neu gebaute Wohnung darf – inklusive Grundstücksanteil – maximal 3.000 Euro je Quadratmeter kosten. Wird diese Grenze gerissen, gibt es gar keine Förderung. Die Bemessungsgrundlage ist maximal 2.000 Euro je Quadratmeter, aber gefördert wird nur der Gebäudeanteil. Die Sonderabschreibung beträgt fünf Prozent, und das vier Jahre lang. Sie wird zusätzlich zur normalen Abschreibung von zwei Prozent gewährt.

Obergrenze Steuervorteil: Die maximale Steuerersparnis darf 200.000 Euro je Steuer­pflichtigem betragen.

Beispiel eins:
X kauft ein Grundstück für 600.000 Euro und baut für eine Million Euro ein Mietshaus mit 400 qm Wohnfläche darauf. Er erhält keine Förderung, da er die 3.000-Euro-Grenze je Quadratmeter gerissen hat.

Beispiel zwei: Y kauft ein Grundstück für 300.000 Euro und baut 2019 (Bauantrag nach dem 31. August 2018 gestellt) für 500.000 Euro ein Mietshaus mit 400 Quadratmeter darauf. Damit hat er mit 2.000 Euro Kosten je Quadratmeter die 3.000-Euro-Grenze eingehalten. Die Kosten für das Gebäude betragen 1.250 Euro je Quadratmeter, liegen also noch unterhalb der maximal möglichen Förderung von 2.000 Euro. Y kann 2019 bis 2022, also vier Jahre lang, fünf Prozent der Baukosten abschreiben,  also hier zusätzlich zur normalen Abschreibung 500.000 Euro x fünf Prozent = 25.000 Euro pro Jahr.

Übrigens: Von all dem profitieren nur Vermieter. Wer selbst baut bzw. kauft, Kinder hat und nicht zu viel verdient, kann das neue Baukindergeld beantragen.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Martinsried

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching