Bei Lebensversicherungen mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren, die Sie vor 2005 abgeschlossen haben, können Sie auch heute noch die Beiträge als Sonderausgaben absetzen – allerdings nicht mehr zu 100 Prozent, sondern nur zu 88 Prozent. Die Auszahlung dieser Lebensversicherungen ist außerdem steuerfrei.
Bei Lebensversicherungen, die nach 2003 und vor April 2009 abgeschlossen wurden (ebenfalls Mindestlaufzeit zwölf Jahre erforderlich), müssen Sie nur die Hälfte des Ertragsanteils (das ist die Differenz zwischen Ablaufleistung und den gezahlten Versicherungsbeiträgen) versteuern, wenn die Auszahlung als Einmalzahlung nach Ihrem 60. Geburtstag erfolgt.
Tipp: Die Versicherung zieht bei der Auszahlung vom kompletten Ertragsanteil, also nicht nur von der Hälfte, Abgeltungsteuer plus Soli ab. Sie sollten den Ertrag aus dieser Lebensversicherung daher in der Steuererklärung angeben. Dort wird dann nur die Hälfte versteuert, aber die Kapitalertragsteuer in voller Höhe angerechnet. Das kann eine Steuererstattung zu Ihren Gunsten ergeben.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Germering