So vermeiden Sie bei einem Autounfall unnötige Steuern

Totalschäden, die man mit einem Firmenfahrzeug erleidet, können zu einer Steuerbelastung führen.

Beispiel: Das Auto eines Unternehmers (Verkehrswert 5.000 Euro, Buchwert null Euro) wird in einen unverschuldeten Unfall verwickelt. Die gegnerische Versicherung ersetzt den Zeitwert von 5.000 Euro. Dieser wäre eigentlich voll gewinnwirksam.

Aber – Tipp: Dies kann man vermeiden durch eine sogenannte Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR) und den Gewinn steuerfrei umbuchen auf ein neu angeschafftes Auto.

Das geht so: Angenommen, der Unternehmer aus dem Beispielsfall kauft nun ein neues Auto für 30.000 Euro, so zieht er die 5.000 Euro von dessen Anschaffungskosten ab und bilanziert es bloß mit 25.000 Euro. Danach hat er zwar auf Dauer weniger zum Abschreiben, aber die sofortige Versteuerung der Versicherungsentschädigung wird so vermieden. (BFH, 14.10.99, IV R 15/99, BStBl. 01 II, 130)

Achtung: Das klappt nur bei einem unverschuldeten Unfall.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Krailling

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching