Müssen Sie jeden Monat viele tausend Euro Lohnsteuer an das Finanzamt überweisen? Und reicht Ihr Überziehungskredit ungefähr genau um diesen Betrag nicht aus?
Lösung in diesem Fall: Dann können Sie sich Luft verschaffen, indem Sie die Arbeitslöhne nicht am Monatsletzten, sondern zum Beispiel am 1. oder 2. des Folgemonats auszahlen. Denn die Lohnsteuer entsteht erst, wenn Ihrem Arbeitnehmer der Arbeitslohn zugeflossen ist. Und als zugeflossen gilt er erst zu dem Zeitpunkt, zu dem das Geld beim Mitarbeiter auf dem Konto gelandet ist (§ 38 Abs. 2, Satz 2 EStG, BFH, BStBl. II 93, 471).
Achtung: Bei den Sozialabgaben funktioniert dieser Verschiebungs-Trick nicht.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Germering