Sonstige Sachbezüge machen den Benzingutschein kaputt

Ein Mitarbeiter kann pro Monat Sachbezüge im Wert von 44 Euro steuerfrei bekommen. Dabei werden aber alle Sachbezüge (außer Dienstwagen) zusammen­gerechnet.

Bekommt jemand eine Wohnung überlassen, kostenloses Essen oder bekommt er von der Firma verbilligte Waren oder sonstige Sachbezüge, wird das alles zusammengerechnet. Wenn dann die 44 Euro überschritten sind, ist alles steuerpflichtig. (§ 8 Absatz 2 Satz 11 EStG)

Beispiel: Ein Betrieb hat eine Hütte in den Bergen, die Mitarbeiter auf Wunsch gratis benutzen können. Der Wert je Übernachtung wird (nach fremd­üblichen Maßstäben) zutreffend mit 25 Euro pro Kopf und Nacht festgestellt und auf der Gehaltsabrechnung versteuert. Ein Mitarbeiter verbringt nun auf der Hütte ein Wochenende mit Frau und Kind. Das ergibt 125 Euro kostenlosen Sachbezug. Ein steuerfreier Benzin-Gutschein ist dann nicht mehr möglich, weil die kostenlosen Sachbezüge bereits über 44 Euro liegen.

Übrigens: Der Dienstwagen geht extra. Der zählt bei der 44-Euro-Grenze nicht mit.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching