Sozialversicherungspflicht bei GmbH-Geschäftsführern

GmbH-Geschäftsführer bewegen sich in einer Grauzone, was die Sozialversicherungspflicht angeht. Definitiv frei sind nur Geschäftsführer mit 50 % oder mehr Beteiligung an der GmbH. Darunter kommt es darauf an. Ärgerlicherweise haben die Sozialgerichte in den letzten Jahren ihre Kriterien stark verschärft. Was das für Sie als Geschäftsführer bedeutet, erfahren Sie in diesem Video.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

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