Stadt darf Grundsteuer auch um 50 Prozent erhöhen

Die Grundsteuer wird komplett neu geregelt, ist auf der neuen Basis aber erst ab dem Jahr 2025 zu zahlen. Inzwischen erhöhen manche Gemeinden schon einmal massiv ihre Hebesätze. So hatte die Stadt Flensburg schon im Jahre 2016 die Erhöhung des Hebesatzes von 480 Prozent auf 690 Prozent beschlossen.

Ist so eine massive Erhöhung überhaupt rechtmäßig? Ja, zumindest solange die Steuer keine „erdrosselnde Wirkung“ hat. Das ist allerdings erst dann der Fall, wenn ein normaler Grundbesitzer die Steuer nicht mehr bezahlen kann. Im Fall Flensburg war die Erhöhung aber noch im Rahmen. (VG Schleswig-Holstein, 06.03.19, 4 A 612/17, Beck RS 19, 5073)

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