Privatnutzungsverbote schützen vor Dienstwagensteuer: Verbietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Privatnutzung des Dienstwagens, muss das Finanzamt das grundsätzlich akzeptieren. Was ist nun aber, wenn ein Arbeitnehmer auf einer mehrtägigen Dienstreise mit dem Dienstwagen einen kurzen Abstecher fährt zu einem Gasthaus?
Das ist zumindest nach Meinung der Oberfinanzdirektion Münster-Rheinland eine Privatnutzung, die darauf hindeutet, dass der Arbeitgeber das Privatnutzungsverbot gar nicht ernst meint.
Das Ergebnis: Dienstwagensteuer trotz verbotener Privatnutzung.
Folge für Sie: Falls also bei Ihnen eine Lohnsteuerprüfung stattfindet und es bei Ihnen Dienstwagen mit verbotener Privatnutzung gibt, dann bereiten Sie sich schon einmal auf diese Frage des Prüfers vor: „Wie handhaben Ihre Mitarbeiter die Nahrungsaufnahme während Dienstreisen? Dulden Sie etwa, dass mit dem Dienstwagen auch zu einer Gaststätte gefahren wird?“ (OFD Münster-Rheinland, Verfügung ohne Aktenzeichen vom 11.5.10, Kurzinformation Lohnsteuer-Außendienst 5/2010; Lexinform 5232811)
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching