Wenn Sie in Ihrem Privathaushalt einen Handwerker beauftragen, können Sie 20 Prozent der Kosten für die Arbeitsleistung – maximal 1.200 Euro im Jahr – von Ihrer Steuerschuld abziehen.
Woran viele nicht denken: Das gilt nicht nur im Inland, sondern auch für Handwerkerleistungen an einem Ferienhaus in der EU oder einem EWR-Staat (Island, Liechtenstein und Norwegen).
Beispiel: X (Wohnsitz Stuttgart) hat ein Ferienhaus in Spanien, das er für 8.000 Euro neu streichen lässt. Davon entfallen 6.000 Euro auf die Arbeitsleistung. Sofern der spanische Handwerker eine formelle Rechnung erstellt und X die Rechnung überweist (Barzahlung nicht möglich), bekommt X auch für diese Handwerkerleistungen 1.200 Euro Steuerrabatt.