Steuerrabatt für Spülmaschinenreparatur, nicht fürs Privathandy

Für Handwerkerleistungen im privaten Haushalt bekommen Sie 20 Prozent  Steuernachlass von der Einkommensteuer (§ 35a EStG). Für diesen Rabatt muss das Gerät „im privaten Haushalt“ sein. Wann das der Fall ist, darüber lässt sich natürlich treffen streiten. Ist ein iPad, das zu Hause auf dem Wohnzimmertisch liegt, ein Gerät „im privaten Haushalt“?

Antwort: Nein, ein Tablet-PC ist kein Gerät im privaten Haushalt. Den Steuer­­rabatt gibt es nur für solche Geräte, die bei der Hausratversicherung mitversichert werden können (Auskunft des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Meister vom 25.07.17). Damit sind zum Beispiel Reparaturen an Waschmaschine oder Geschirrspülern begünstigt, am Smartphone oder Tablet-PC aber nicht. Wer es ganz genau wissen will, findet in einem BMF-Schreiben vom 09.11.16 (BStBl 2016, 1213) eine seitenlange Auflistung, was man alles absetzen kann und was nicht.

Hinweis: Die Reparatur von betrieblichen Smartphones und Computern kann man natürlich als Betriebsausgaben absetzen.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Pasing

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching