Bei einer vermieteten oder betrieblichen Immobilie kann man Gebühren der Gemeinde für Straßenausbau o. ä. sofort in voller Höhe als Werbungskosten absetzen.
Beim Eigenheim kann man zwar grundsätzlich 20 Prozent von Handwerkerleistungen im Haushalt von der Steuer abziehen, aber ist ein Straßenausbaubeitrag eine Handwerkerleistung im Haushalt? Eine Straßensanierung (Kanalsanierung usw.) findet ja außerhalb des Grundstücks statt.
Das Finanzgericht Nürnberg war hier steuerzahlerfreundlich und hielt solche Kosten für abzugsfähig (FG Nürnberg, 24.06.15, Az 7 K 1356/14, EFG 2016, 294). Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hält hingegen eine Ausweitung des Haushaltsbegriffs auf Straßenerschließungsbeiträge für zu weitgehend. Die Sache ist nun beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. beim BFH: VI R 50/17).
Unser Rat: Falls Sie bei Ihrem Privathaus sehr hohe Straßenausbaubeiträge zahlen mussten, kann es sich lohnen, Einspruch einzulegen und sich auf das oben genannte Verfahren vor dem Bundesfinanzhof zu berufen.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Martinsried