Tageweise Vermietung macht Steu­erfreiheit nicht kaputt

Kaufen und verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren, müssen Sie den Gewinn versteuern. Eine Ausnahme gilt dann, wenn Sie die Immobilie ausschließlich selbst bewohnt haben.

Im konkreten Fall hatte jemand ein Haus 2011 gekauft und 2017 verkauft. Immer wieder hatte er das Dachgeschoss über eine Internet-Vermietungsplattform tageweise an Messe­gäste vermietet.

Das Finanzamt sagte: „Du hast das Haus nicht ausschließlich selbst genutzt. Daher ist dein Gewinn steuerpflichtig.“

Aber: Ein Finanzgericht entschied nun, dass diese tageweise Vermietung unschädlich ist (Niedersächsisches FG, 27.05.21, 10 K 198/20). Ob das wirklich Bestand hat, wird nun der Bundesfinanzhof klären müssen. (BFH-Az.: IX R 20/21)

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