Testen Sie jetzt schon Ihre Kassenbuchführung

Eine Registrierkasse weist stets den aktuellen Kassenbestand aus. Fangen Sie jetzt schon einmal an, darauf zu achten, dass das wirklich mit der Realität übereinstimmt.

Denn: Ab 2018 (Einführung der unangekündigten Kassen-Nachschau!) kann ein Betriebsprüfer ohne Vorankündigung einfach in Ihr Geschäft kommen und von Ihnen verlangen, dass Sie den Kassenbestand laut Kasse angeben und ihm das Geld vorzählen. Wenn laut Kassenbericht 650 Euro in der Kasse sein sollten, eine Zählung aber 1.050 Euro ergibt, könnte ein unangenehmer Prüfer sagen: „Sie haben Schwarzeinnahmen, Ihre Kassenbuchführung ist nicht ordnungsgemäß, ich verwerfe Ihre Kassenbuchführung als Besteuerungsgrundlage und schätze Ihren Gewinn.“.

Deshalb: Das kommt zwar erst ab nächstem Jahr, aber vielleicht fangen Sie jetzt schon einmal an, auf die Übereinstimmung zwischen Soll-Bestand laut Kasse und tatsächlichem Inhalt in Scheinen und Münzen zu achten.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Germering

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching