Teure Alt-Kredite sollten Sie schnell noch kostenlos widerrufen

In den Jahren 2002 bis 2010 haben viele Banken unwirksame Widerrufsklauseln in Darlehensverträgen verwendet. Folge: Aufgrund der Unwirksamkeit begann die zweiwöchige Widerrufsfrist nie zu laufen, und man kann diese Darlehensverträge zeitlich unbegrenzt widerrufen – ohne Vorfälligkeits­entschädigung!

Dadurch besteht die Möglichkeit, in der jetzigen Niedrigzinsphase hoch verzinste Darlehen aus den Nuller-Jahren loszuwerden und durch günstige Kredite zu ersetzen.

Ein neues Gesetz wird das ändern: Es soll den zeitlich unbegrenzten Widerruf dieser alten Kredite beenden. Dieses Gesetz („Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“) soll spätestens am 21. März 2016 in Kraft treten. Danach bleiben bloß noch drei Monate Frist für den Widerruf. (BMJ Pressemitteilung v. 27.01.16)

Empfehlung für Sie: Falls Sie in den Jahren 2002 bis 2010 Immobilien­kredite aufgenommen haben und in der Lage sind, die Darlehensmittel sofort zurückzuzahlen – sei es aus eigenen Barmitteln oder aus einem anderweitig aufgenommenen Kredit –, sollten Sie jetzt zügig durch einen Experten prüfen lassen, ob der Widerruf in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Nutzen: Sie ersparen sich die Vorfälligkeitsentschädigung und ersetzen ein teures Darlehen durch ein günstiges und sparen so womöglich pro Jahr einige tausend, vielleicht sogar Zehntausende von Euro von Kreditzinsen. Unter Umständen erhalten Sie auch einen Teil der gezahlten Zinsen und die Gebühren zurück.

Vorsicht Falle: Den Kredit zu widerrufen ohne die sofortige Rückzahlung sichergestellt zu haben, kann ein übles Eigentor werden.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Pasing

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching