Tipps und Tricks, wenn Großeltern auf die Kinder aufpassen

Wenn Sie Kosten für die Kinderbetreuung haben, können Sie diese bis 6.000 Euro pro Jahr absetzen – allerdings maximal zu zwei Dritteln (10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Und natürlich kann man auch einen Kinderbetreuungsvertrag mit Opa und Oma abschließen.

Die Oma will nur Benzingeld haben? Oft ist es so, dass die Großeltern eigentlich kein Geld haben wollen, aber durchaus die Fahrtkosten ersetzt haben möchten, die für Anfahrt zum Haus ihrer Enkelkinder anfallen.

Dazu gibt es ein Urteil: Man kann durchaus nur 30 Cent je Kilometer zahlen, auch wenn die Kinderbetreuung ansonsten kostenlos erfolgt. Das Finanzamt hatte es zwar als „unüblich“ bezeichnet, dass nur Kilometergeld bezahlt wurde, aber sonst nichts. Aber das Finanzgericht Baden-Württemberg hielt das so für in Ordnung. (FG Baden-Württemberg, 09.05.12, 4 K 3278/11, DStRE 12, 1500)

Wichtig: Schließen Sie einen Vertrag ab, in dem das so festgehalten wird und überweisen Sie das Geld an die Großeltern, statt es bar zu bezahlen. Die Großeltern brauchen hier nichts zu versteuern.

Wollen Sie mehr als die Fahrtkosten an Oma und Opa bezahlen?
Dann melden Sie doch zum Beispiel die Oma mit Minijob an. Dadurch entstehen der Oma keine Nachteile. Weder muss sie Steuern zahlen, noch wird die Rente gekürzt (Voraussetzung: keine vorgezogene Rente). Sie müssen mindestens den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zahlen, Aufzeichnungspflichten fallen allerdings weg.

Beispiel: Die Oma passt acht Stunden pro Woche auf das fünfjährige Kind auf und bekommt dafür 8,50 Euro pro Stunde. Das sind im Monat knapp 300 Euro. Macht 90 Euro Pauschalabgaben im Monat, also 1.080 Euro Abgaben im Jahr. Von Ihren Gesamtkosten in Höhe von 4.680 Euro im Jahr (3.600 Euro Lohn + 1.080 Euro Abgaben) können Sie zwei Drittel = 3.120 Euro absetzen. Falls Sie dem Spitzensteuersatz unterliegen, sparen Sie dadurch 1.380 Euro.

Per Saldo also sogar ein Plus: Sie sparen 1.380 Euro Abgaben und zahlen 1.080 Euro.

Ihre Kinder sind schon 14 Jahre oder älter? Dann können Sie die Betreuung durch Großeltern wenigstens noch als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Die Großeltern müssen dann aber wirklich ins Haus kommen und dort aufpassen. Falls die Kinder zur Oma hinfahren und bei ihr den Nachmittag verbringen, ist das nicht abzugsfähig. Wenn man Oma oder Opa mit Minijob anmeldet, kann man maximal 2.550 Euro pro Jahr geltend machen, die – unabhängig vom persönlichen Steuersatz – die Steuerlast um 20 Prozent, also maximal um 510 Euro drücken.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Pasing

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching